Blasphemie-Gesetz in Pakistan: welche Folgen auf die Handelsabkommen?

Die pakistanischen Blasphemie-Gesetze stellen jede Person unter Strafe, die den Islam beleidigt, worauf entweder die Todesstrafe oder eine lebenslange Haftstrafe droht. Diese Gesetze sind zudem unzureichend definiert und stellen niedrige Anforderungen an die Beweisführung. Infolgedessen werden sie häufig als "Racheakt" gegen Muslime und Nichtmuslime eingesetzt, um persönliche Rechnungen zu begleichen oder Streitigkeiten über Geld, Eigentum oder Geschäfte beizulegen. Das Gesetz wird seit Jahren von Pakistanischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen und von der UNO  kritisiert. 

 

Diesen Sommer hat Pakistan diese Gesetze aber noch weiter verschärft: Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2023 wird die Strafe für die Beleidigung von Gefährten, Ehefrauen und Familienmitgliedern des Propheten Mohammed von drei Jahren auf lebenslange Haft erhöht, die nicht weniger als zehn Jahre betragen darf. Die Zivilgesellschaft und die Minderheitengemeinschaften in Pakistan hatten davor gewarnt, dass das Gesetz Rechtsverletzungen Vorschub leisten und zur weiteren Verfolgung religiöser Minderheiten genutzt werden könnte.

 Die Schweiz gehört zu den wichtigsten ausländischen Direktinvestoren in Pakistan. Der intensive bilaterale Handel wird unterstützt durch eine Reihe von Wirtschaftsabkommen. In der Präambel ihrer Zusammenarbeitserklärung (“Joint Declaration on Cooperation”) aus dem Jahr 2012 bauen Pakistan und die Schweiz ihre Kooperation auf der Befolgung der Menschenrechte auf.

 1. Wie beurteilt die Schweiz die Anwendung des Blasphemie-Gesetzes in Pakistan, im Lichte des internationalen Rechts?

 2. Die Schweiz führt mit Pakistan einen regelmässigen Dialog. Wurde in diesem Rahmen das problematische Blasphemie-Gesetz thematisiert? Wann fand der letzte Dialog statt und wann findet der nächste statt? Was waren die Ergebnisse des letzten Dialogs?

 3. Hat die Schweiz in den multilateralen Menschenrechtsgremien der UNO Pakistan aufgefordert, ihr Blasphemie-Gesetz gemäss den Menschenrechten anzupassen?

 4. Welche Rolle spielt die Einhaltung der Menschenrechte in den Wirtschaftsabkommen mit Pakistan? Welche Möglichkeiten hat die Schweiz, um die Respektierung dieser Menschenrechte als Voraussetzung für die Zusammenarbeit einzufordern? Besteht die Möglichkeit, die problematischen Blasphemie-Gesetze z.B. mit dem EFTA Joint Committee zu thematisieren?

Marc Jost